Finanzielle Aspekte

Die von ALVAD in den Bereichen:

• Beratung, Schulung, Untersuchungen und Pflege
• Grundpflege

erbrachten Leistungen sind durch die Grundversicherung der Krankenversicherung gedeckt, wenn eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegt.

Die Leistungen:

• Hauswirtschaftliche Unterstützung und Entlastung

werden dem Klienten direkt zu einem auf der Grundlage des steuerbaren Einkommens veranschlagten Stundenansatz in Rechnung gestellt. Sie können den Anspruchsberechtigten im Rahmen der kantonalen und/oder kommunalen AHV-Ergänzungsleistungen zurückerstattet werden. Auch allfällige ergänzende Krankenversicherungen können solche Leistungen teilweise oder vollständig decken.

Die Inanspruchnahme des Beratungsdienstes:

• „Eltern und Kind“

ist kostenlos. Allfällige krankenpflegerische Leistungen werden von der Krankenversicherung übernommen.

Der Dienst informiert die Klienten über die zuständigen Beratungsstellen für alle finanziellen Belange.
Für nicht im Kanton ansässige oder wohnhafte Eidgenossen und Ausländer kommen spezielle Tarife zur Anwendung.

 

Finanzierungssystem

Die Rechnungsstellung der geleisteten Dienste an die Krankenversicherung und die Klienten deckt die Kosten unserer Dienstleistungen nur zu einem geringen Teil. Basierend auf einem Leistungsvertrag erhält die ALVAD ein Pauschalbudget. Dieses wird „kantonalisiert“, d.h. zu jenem der anderen Dienste für Hilfe und Pflege zu Hause addiert und anschliessend im Umfang von 20% vom Kanton und 80% von den Gemeinden (proportional zum jeweiligen Steueraufkommen) getragen.